Landwirtschaft
Mit 87.887 Hektar landwirtschaftlicher Fläche sind in unserem Amtsgebiet 45,9 Prozent der Fläche landwirtschaftlich genutzt.
In unserer Region prägen 3.540 landwirtschaftliche Betriebe die Kulturlandschaft. Wichtigste Kultur ist mit über 98 % der Landwirtschaftlichen Nutzfläche Dauergrünland. Damit einhergehend ist die Milchviehhaltung der bedeutendste Betriebszweig im Dienstgebiet.
Meldungen
Donnerstag, 9. April 2026, 20 bis etwa 21 Uhr
Kennarten im Grünland: Schulung zur FAL-BY-App
Die Schlüsselblume, eine der ersten Kennarten im Grünland.
Die FAL-BY-App gewinnt in der Förderabwicklung zunehmend an Bedeutung. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Kempten bietet deshalb auch 2026 wieder eine Online-Schulung zur Anwendung der App an.
Im Fokus stehen neben den Grundlagen der Bedienung insbesondere die Bestimmung der Kennarten im Rahmen der Ökoregelung 5 „Kennarten in Dauergrünland“ sowie des KULAP-Programms M12 „Moorbauernprogramm“.
Ansprechpartnerin
AELF Kempten (Allgäu)
Adenauerring 97
87439 Kempten (Allgäu)
Telefon: 0831 52613-1234
Fax: +49 831 52613-1444
E-Mail: Poststelle@aelf-ke.bayern.de
16. bis 20. April 2026
Landwirtschaft erleben: Die ÄELF Allgäu auf der Agrarschau 2026
Schauen Sie vorbei auf der Agrarschau 2026 – das Team der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Allgäu freut sich auf Sie! Mehr
Onlineveranstaltungen 27. März und 10. April 2026, jeweils ab 20 Uhr
Wildtierrettung beim Mähen – Mähknigge
© Lukas Müller, ALB Bayern e.V.
Schützen Sie Rehkitze bei der Grünlandmahd – und sichern Sie hochwertiges Grundfutter. Der Mähknigge und die Erkenntnisse aus dem Forschungsprojekt Wildtierrettungsstrategien liefern Maßnahmen zur Vermeidung des Mähtods. Handlungsempfehlungen und Checklisten erhalten Sie bei den Online-Veranstaltungen am 27. März oder 10. April.
Informationsveranstaltungen am 27.03. und 10.04. online - LfL
Erntemaschinen, besonders Mähdrescher
Ausnahmegenehmigungen jetzt beantragen
© PantherMedia / vschlichting
Die Regierung der Oberpfalz erteilt bayernweit Ausnahmegenehmigungen gem. § 70 StVZO. Sie empfiehlt, die Unterlagen der Fahrzeuge zu prüfen und Verlängerungsanträge schon jetzt im Winter zu stellen - selbst wenn die Ausnahmegenehmigung erst im Laufe des Jahres ausläuft. Sie ersparen sich Wartezeiten bei den technischen Diensten (z. B. TÜV) und bei der Regierung der Oberpfalz und können kurzfristig reagieren, wenn das Wetter erntetauglich ist.
Unbefugte Zutritte
Landwirtschaftliche Betriebe: Wachsam bleiben
© Angelika Warmuth
In den vergangenen Wochen haben Berichte über unbefugte Zutritte zu landwirtschaftlichen Betrieben und Stallungen für Verunsicherung gesorgt. Unser Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nimmt diese Vorfälle ernst und ruft alle Beteiligten zu erhöhter Aufmerksamkeit auf. Teilweise waren Personen mit gefälschten Ausweisen von Selbsthilfeeinrichtungen der Landwirtschaft unterwegs.
Das raten wir:
- Aufmerksam bleiben: Lieber einmal mehr nachfragen, wer Zugang zum Hof oder Stall möchte.
- Ausweise prüfen: Nur bekannten oder eindeutig legitimierten Personen Zutritt gewähren. Vertreterinnen und Vertreter von Behörden, Berufsverbänden und Beratungseinrichtungen können sich jederzeit ausweisen.
- Verdächtiges melden: Ungewöhnliche oder verdächtige Beobachtungen ernst nehmen und die zuständigen Organisationen informieren.


