Landwirtschaft

Mit 87.887 Hektar landwirtschaftlicher Fläche sind in unserem Amtsgebiet 45,9 Prozent der Fläche landwirtschaftlich genutzt.

In unserer Region prägen 3.540 landwirtschaftliche Betriebe die Kulturlandschaft. Wichtigste Kultur ist mit über 98 % der Landwirtschaftlichen Nutzfläche Dauergrünland. Damit einhergehend ist die Milchviehhaltung der bedeutendste Betriebszweig im Dienstgebiet.

Meldungen

Neu
AnbauPlaner im Serviceportal iBALIS

Hoch gewachsene Mais- und Getreidebestände auf Feld

© Birgit Gleixner, LfL

Der Anbauplaner ist die ideale Lösung für Bayerns Landwirte, um die Anbauplanung für das kommende Jahr effizient und unkompliziert zu gestalten. Er ermöglicht den Überblick über die angebauten Kulturen und erleichtert die Einhaltung der Vorgaben für verschiedene flächenbezogene Förderungen. 

Infos und Video - Staatsministerium Externer Link

Hochwasser und Starkregen 2024
Schadensgebiete einsehen / Hilfsprogramm

Bayernkarte mit Schadensgebieten höhere Gewalt

Schadensgebiete

Unwetter Ende Mai und Anfang Juni 2024 haben in Teilen Bayerns erhebliche Schäden durch Überschwemmungen verursacht. Das "Hilfsprogramm Soforthilfe Hochwasser 2024" soll diese für Unternehmen der Landwirtschaft einschließlich Gartenbau und Fischerei teilweise ausgleichen. Die Antragstellung bei Ihrem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ist bis zum 30.06.2025 möglich. Zahlungsanträge unter anderem bei Gebäudeschäden sind grundsätzlich bis zum 31.12.2025 möglich. 

Informationen zur Antragsstellung - Staatsministerium Externer Link

Hinweise zu Hochwasserschäden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen - LfL Externer Link

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Finanzielle Hilfe bei Hochwasserschäden - Dokumentation mit FAL-BY

GülleAppBayern
Digitale Lösung schafft mehr Klarheit und Rechtssicherheit

Hand hält Smartphone, auf dessen Display Wörter und ein Diagramm zu sehen sind

© LfL

Die neue GülleAppBayern unterstützt Landwirtinnen und Landwirte einfach, schnell und rechtssicher dabei, wie die Ausbringung von Rindergülle ab dem 1. Februar 2025 erfolgen kann. Sie kann mit beliebigen Endgeräten (PC, Smartphone, Tablet etc.) bedient werden. Die App gibt u.a. Auskunft über alle von der bodennahen Gülleausbringung befreiten Flächen eines Betriebs oder zulässige Ausbringzeiten von Rindergülle auf Grünland. 

GülleAppBayern (für Betriebe mit Betriebsnummer und HIT-Pin) Externer Link

Pressemitteilung - Staatsministerium Externer Link