Pflanzenbau
Meldungen
Moorböden im Dienstgebiet unseres AELF
Klimaschutz durch Moorbodenschutz
© LfL
Beim aktiven Klimaschutz rücken Moorböden in den Fokus: Unser Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kempten informiert und berät Interessierte zu den Möglichkeiten vor Ort sowie zu den Maßnahmenprogrammen. Mehr
Herbizid-Reduzierung beim Mais durch Spezialmaschinen möglich
Ein Erfolg, der Jürgen Wiedemann strahlen lässt
© Susanne Lorenz-Munkler
Das AELF Kempten (Allgäu) hat zwei Schauflächen zur Pflanzenschutzmittelreduktion im Maisanbau angelegt. Das Demoprojekt soll aufzeigen, wie die Reduktion von chemisch synthetischen Pflanzenschutzmitteln mit praxistauglichen Maßnahmen erreicht werden kann. Mehr
Konditionalität 2023
Die Broschüre informiert über die einzuhaltenden Verpflichtungen der Konditionalität. Verbindlich sind ausschließlich die jeweils gültigen Rechtsnormen. Die Broschüre kann auch am AELF Kempten angefordert werden.
Informationsbroschüre - Staatsministerium
Häufig gestellte Fragen zu den GLÖZ-Standards - Staatsministerium
Einhaltung der Gewässerabstände nach GLÖZ 4
Aus gegebenem Anlass weisen wir speziell auf die Vorgaben des GLÖZ 4 "Schaffung von Pufferstreifen entlang von Wasserläufen" hin. Pflanzenschutzmittel, Biozid-Produkte und Düngemittel dürfen auf landwirtschaftlichen Flächen, die an Gewässer angrenzen, innerhalb eines Abstands von 3 Metern, gemessen ab der Böschungsoberkante, nicht angewendet werden. Bei Gewässern ohne ausgeprägte Böschungsoberkante wird der Abstand ab der Linie des Mittelwasserstandes gemessen. Beachten Sie diese zusätzliche fördertechnische Abstandsregelung v.a. bei der bodennahen Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger. Im Rahmen der Düngeverordnung und der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung getroffene Abstandsregelungen sind unabhängig von der Abstandsregelung bei GLÖZ4 einzuhalten.
Freiflächenpflege im kommunalen Bereich
Unkrautmanagement auf Wegen und Plätzen
Im Laufe der Zeit siedeln sich auch auf gepflasterten oder befestigten Flächen verschiedene Pflanzen an. Das kann auf Gehwegen und Verkehrsflächen zu Problemen führen. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist auf allen Flächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, grundsätzlich verboten!
Konditionalität und Düngerecht
Nach der Ernte: Anbauplanung für Betriebe
© Sabine Weindl
Wie wirken sich düngerechtliche Vorgaben und die neuen Regelungen im Rahmen der Konditionalität auf die Flächenbewirtschaftung aus? Das Staatsministerium stellt anhand von Beispielbetrieben Vorgaben im Ackerbau dar.
Überblick zu Konditionalität und Düngerecht