Förderung

Von Agrarumweltmaßnahmen bis Zahlungsansprüche: wichtige Infos rund um die landwirtschaftliche Förderung.

Meldungen

Ökoregelung 5 "Kennarten in Dauergrünland" für die neue GAP 2023
Online-Informationsveranstaltung am 23. März

Blühende Wiese

© K. Marzini

In der neuen Agrarförderung wird die Artenvielfalt von extensiv bewirtschaftetem Grünland stärker in den Fokus gerückt. 240 €/ha Prämie gibt es für jedes Feldstück, in dem mindestens vier Arten aus einer Liste von 36 regionalen Kennarten vorkommen. Diese Art der ergebnisorientierten Förderung gab es in Bayern in ähnlicher Form seit 2015 als KULAP-Maßnahme B40.  

Mit der neuen Ökoregelung 5 wird die Förderung des artenreichen Grünlands aber auch auf Weiden und Alpflächen ausgedehnt! Und anders als im KULAP ist die Prämie jährlich neu, mit dem Mehrfachantrag (bis 15. Mai 2023), zu beantragen.
Rechtzeitig zu Beginn der Förderantragstellung stellt das AELF Kempten noch einmal die Ökoregelung 5 "Kennarten in Dauergrünland" vor. Interessierte Landwirte erhalten einen Überblick über die Kennartenliste, die Erfassungsmethode und die Antragstellung. Zeit für Fragen ist ebenfalls eingeplant.

Ihr Nutzen:

  • Hintergründe und Aktuelles zur neuen GAP
  • Vorgehensweise zur Bestimmung der wichtigsten Kennarten
  • Vorstellung der Kennartenliste

Serviceportal iBALIS
Mehrfachantrag bis 15. Mai 2023 stellen

Hände liegen auf einer Tastatur, Bildschirm zeigt iBALIS

Bis 15. Mai 2023 können Antragsdaten in iBALIS online erfasst und abgesendet werden. Sie können auch für Korrekturen einen bereits abgesendeten Antrag zurücknehmen und erneut absenden. Merkblätter, die Anleitung zum Ausfüllen des Flächen- und Nutzungsnachweis sowie alle Formulare finden Sie im Förderwegweiser.  

www.ibalis.bayern.de Externer Link

Förderwegweiser: Mehrfachantrag - Staatsministerium Externer Link

Neue Richtlinie
Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL)

Ab sofort können wieder Förderanträge für das BaySL gestellt werden. Die neue BaySL-Richtlinie trat mit Wirkung zum 01.03.2022 in Kraft. Eine wesentliche Neuerung ist die Anhebung des Fördersatzes von 30 % auf 40 % bei der Umstellung von Anbinde- auf Laufstallhaltung in der Milchkuhhaltung.  

Informationen zum Programm und Antragsformulare - Staatsministerium Externer Link

Förderantragstellung startet im Frühjahr 2023 wieder
Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft Digital (BaySL Digital)

Drohne über Weinreben

Für Landwirte, die z. B. in Agrarsoftware, chemiefreie Beikrautregulierung oder in Sensorik in der Tierhaltung investieren wollen, ist die Förderantragstellung wieder möglich. Nach der neuen Förderrichtlinie können auch drohnengetragene Sensorik/Aktorik zur Pflanzen­bestandsanalyse und Ausbringung von Nützlingen sowie digitale Optimierungs­maßnahmen zur Effizienzsteigerung von Bewässerungsanlagen gefördert werden. Die Antragstellung erfolgt online über das Serviceportal iBALIS.  

Förderwegweiser - Staatsministerium Externer Link