Schnittzeitpunkt ab 15. Juni im Moorbauernprogramm
Moorwiesen werden gemäht

© Kevin Keiner
Seit dem 15. Juni dürfen Landwirte, die am Moorbauernprogramm M12 teilnehmen, mit der Bewirtschaftung ihrer nassen Wiesen, Weiden und Mähweiden beginnen. Voraussetzung dafür ist der Nachweis zweier charakteristischer Zeigerarten – etwa des Sumpf-Vergissmeinnichts oder des Mädesüß –, der über die Flächenmonitoring-App FAL-BY erbracht werden muss.
Ziel dieser extensiven Maßnahme ist der Schutz wertvoller Moorböden. Durch einen späten Schnittzeitpunkt wird nicht nur die Bodenstruktur geschont, sondern auch der Wasserhaushalt stabilisiert und die Freisetzung von Klimagasen reduziert.
Für das Jahr 2026 können interessierte Landwirte im Zeitraum von Januar bis Februar erneut Fördermittel beantragen. Die Unterstützung in Höhe von 600 Euro pro Hektar ist an die Bedingung geknüpft, dass sich die Flächen innerhalb der sogenannten „Moorbodenkulisse“ befinden. Diese ist als Kulissen-Layer im Online-Antragsverfahren iBALIS einsehbar.
Ansprechpartner
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