Schnittzeitpunkt ab 15. Juni im Moorbauernprogramm
Moorwiesen werden gemäht

Ein Mann mäht eine Wiese

© Kevin Keiner

Seit dem 15. Juni dürfen Landwirte, die am Moorbauernprogramm M12 teilnehmen, mit der Bewirtschaftung ihrer nassen Wiesen, Weiden und Mähweiden beginnen. Voraussetzung dafür ist der Nachweis zweier charakteristischer Zeigerarten – etwa des Sumpf-Vergissmeinnichts oder des Mädesüß –, der über die Flächenmonitoring-App FAL-BY erbracht werden muss.

Ziel dieser extensiven Maßnahme ist der Schutz wertvoller Moorböden. Durch einen späten Schnittzeitpunkt wird nicht nur die Bodenstruktur geschont, sondern auch der Wasserhaushalt stabilisiert und die Freisetzung von Klimagasen reduziert.

Für das Jahr 2026 können interessierte Landwirte im Zeitraum von Januar bis Februar erneut Fördermittel beantragen. Die Unterstützung in Höhe von 600 Euro pro Hektar ist an die Bedingung geknüpft, dass sich die Flächen innerhalb der sogenannten „Moorbodenkulisse“ befinden. Diese ist als Kulissen-Layer im Online-Antragsverfahren iBALIS einsehbar.

M14 und M16
Neben M12 bietet das Kulturlandschaftsprogramm weitere wichtige Maßnahmen zum Erhalt von Moorböden an: M14 betrifft die „Bewirtschaftung von wiedervernässtem Grünland mit Stauziel“, M16 fördert den „Anbau von Paludikulturen mit Stauziel“.

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Kevin Keiner
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