Zustand der Waldverjüngung im Amtsbereich
Forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2024
Die Bayerische Forstverwaltung erstellt alle drei Jahre für die rund 750 bayerischen Hegegemeinschaften Forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung (kurz auch Vegetationsgutachten genannt).
In den Gutachten äußert sich die Forstbehörde zum Zustand der Waldverjüngung und ihrer Beeinflussung durch Schalenwildverbiss und Fegeschäden. Sie beurteilen die Verbisssituation der jungen Waldbäume in der nachwachsenden Waldgeneration durch Schalenwild und deren Einfluss auf die Entwicklung der unterschiedlichen Baumarten.
Allgemeine Informationen zu den Forstlichen Gutachten 2024
Ab Februar finden im Wald die Inventuraufnahmen für die Erstellung der Forstlichen Gutachten statt. Die Försterinnen und Förster der Bayerischen Forstverwaltung untersuchen dazu an rund 22.000 Aufnahmepunkten den Zustand von Trieben und Knospen auf Verbissspuren von Schalenwild. Jagdgenossen, Jägerinnen und Jäger sind aufgerufen und ausdrücklich eingeladen, sich aktiv ins Verfahren einzubringen und an den Außenaufnahmen teilzunehmen. So können sie sich direkt vor Ort ein Bild von der Verbisssituation verschaffen und in einen konstruktiven Austausch treten.
Auf den Seiten des Staatsministeriums finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Forstlichen Gutachten in Bayern.
Es werden Informationen zu folgenden Themen zur Verfügung gestellt: Hintergründe zu den Forstlichen Gutachten, Arbeitsanweisungen zur aktuellen Vegetationsaufnahme, Wissenswertes zu den Revierweisen Aussagen, Formulare für Beteiligte sowie die Ergebnisse der Erhebung von 2021.
Forstliche Gutachten 2024 im Amtsbereich
Verjüngungsinventur
Die Außenaufnahmen zur Verjüngungsinventur finden am AELF Kempten im Zeitraum von März bis April 2024 (in höheren Lagen je nach Schneelage auch bis Ende Mai) statt. Wir würden uns sehr freuen, wenn die Beteiligten (Jagdvorstände, Eigenjagdbesitzer, Revierinhaber und Jagdgenossen) an den Inventuraufnahmen teilnehmen, um sich ein Bild von dem Verfahren und der aktuellen Verjüngungssituation an den Aufnahmeflächen zu verschaffen. Da nicht immer alle Beteiligten an den Aufnahmen in ihrem Jagdrevier teilnehmen können, besteht wie gewohnt die Möglichkeit, dass Waldbesitzer und Jäger Vertreter bestimmen, die dann die Aufnahmen in der Hegegemeinschaft begleiten. Wer an den Aufnahmen teilnehmen will, konnte sich bis spätestens 23. Februar 2024 anmelden.
Ergänzende Revierweise Aussagen
Auch 2024 werden wir ergänzende Revierweise Aussagen zur Verjüngungssituation erstellen. Die Revierweise Aussage basiert im Wesentlichen auf den örtlichen Erkenntnissen und Erfahrungen des zuständigen Forstbeamten. Zu beachten ist dabei, dass die Ergebnisse der Verjüngungsinventur nicht in die Aussage zum einzelnen Jagdrevier einfließen, da sie nur für die größere Hegegemeinschaftsebene statistisch aussagekräftig sind. In den sog. „grünen“ Hegegemeinschaften, bei denen die Verbisssituation beim letzten Gutachten als „tragbar“ bewertet wurde, wird eine ergänzende Revierweise Aussage aber nur erstellt, wenn sie von einem der unmittelbar Beteiligten (Jagdvorstand, Eigenjagdbesitzer, Revierinhaber, Jagdgenosse) beantragt wird. Mit untenstehendem Formular können die Beteiligten bis spätestens 30. April 2024 eine ergänzende Aussage für ihr Jagdrevier beantragen.
Antragsformular ergänzende Revierweise Aussage 34 KB
Forstliche Gutachten 2021 im Amtsbereich
Regionale Erhebung von Ergebnissen
Der Bereich Forsten des AELF Kempten fertigt die Forstlichen Gutachten für die 17 Hegegemeinschaften und Hochwildhegegemeinschaften in den Landkreisen Lindau (Bodensee) und Oberallgäu sowie der kreisfreien Stadt Kempten. Wichtige Grundlage für die Gutachten sind die Ergebnisse der systematisch durchgeführten Verjüngungsinventur. Die Inventuraufnahmen wurden im Amtsbereich im Frühjahr und Frühsommer 2021 durchgeführt. Dabei wurden auf über 500 Verjüngungsflächen knapp 50.000 junge Bäume untersucht.
Veröffentlichung der Ergebnisse
Die Forstlichen Gutachten 2021 wurden Ende November 2021 veröffentlicht und an die Unteren Jagdbehörden weitergeleitet. Diese stellten sie den Beteiligten an der Abschussplanung – Jagdvorstände, Eigenjagdbesitzer, Revierinhaber und Hegegemeinschaftsleitern – zur Verfügung. Die Gutachten sollen den Beteiligten als wichtige Grundlage dienen, um verantwortliche Abschusspläne auf Schalenwild aufzustellen.
Hegegemeinschaft 719 Bodensee
Hegegemeinschaft 720 Leiblachtal
Hegegemeinschaft 721 Rothachtal
Hegegemeinschaft 722 Argental
Hegegemeinschaft 682 Stadt Kempten
Hegegemeinschaft Dietmannsried-Haldenwang
Hegegemeinschaft 761 Altusried
Hegegemeinschaft 762 Buchenberg
Hegegemeinschaft763 Sulzberg
Hegegemeinschaft 769 Bergstätt
Hochwild-HG 823 Kempter Wald
Hochwild-HG 824 Sonthofen
Ansprechpartner
Simon Östreicher
AELF Kempten (Allgäu)
Kemptener Straße 39
87509 Immenstadt im Allgäu
Telefon: 0831 52613-2040
Fax: +49 831 52613-1444
E-Mail:
Poststelle@aelf-ke.bayern.de
Weitere Informationen zu den Forstlichen Gutachten